Gebäudeenergieausweis

Eigentümer bestehender Wohngebäude müssen auf Nachfrage des Kauf- oder Mietinteressenten einen Gebäudeenergieausweis vorweisen, wenn Gebäude oder Wohnungen neu vermietet, verpachtet, verkauft oder geleast werden. Dem potentiellen Mieter oder Käufer ist dann auf Verlangen Einblick in den Ausweis zu gewähren. Abbildung: dena/BMVBS 
Bei den Gebäudeenergieausweisen gibt es zwei Ausweisarten:
- Bei dem verbrauchsorientierten Gebäudeenergieausweis (Verbrauchsausweis) wird der Energieverbrauch anhand des tatsächlichen Verbrauchs von mindestens drei zusammenhängenden Jahren ermittelt. Hier ist das Nutzerverhalten entscheidend.
- Aussagekräftiger ist der bedarfsorientierte Gebäudeenergieausweis (Bedarfsausweis), bei dem der Energieverbrauch nach bestimmten Randbedingungen, die in der Energieeinsparverordnung festgelegt sind, berechnet wird. Dieser Ausweis ermöglicht den Kauf- oder Mietinteressenten einen besseren Vergleich zwischen verschiedenen Wohnhäusern. Die Erstellung eines derartigen Ausweises ist erheblich aufwendiger und somit auch entsprechend teuerer als beim Verbrauchsausweis.
Bis zum 30.09.2008 bestand noch die Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisen bei Häusern mit bis zu vier Wohneinheiten. Bei Wohnobjekten mit fünf Wohneinheiten und mehr besteht immer eine Wahlfreiheit der Ausweise.
Beide Gebäudeenergieausweise sind jeweils zehn Jahre gültig und bei beiden Ausweisen müssen jeweils Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden.
Gebäude-Check NRW
Durch ein standardisiertes Erhebungsverfahren werden die für die Bewertung der energetischen Gebäudesituation relevanten Daten festgestellt. Daneben wird der Zustand der Heizungsanlage, der Warmwasserbereitung sowie der Gebäudedämmung und der Fenster systematisch erfaßt. Auf dieser Basis wird ein Maßnahmenkatalog mit sinnvollen Vorschlägen zur Energieeinsparung sowie ihren ungefähren Kosten und Einspareffekten erstellt.
Solar-Check NRW
Mit dem Solarcheck NRW erhalten Sie eine schriftliche Auswertung mit den relevanten Daten des Gebäudes und Maßnahmenvorschläge für die Einsatzmöglichkeiten von Solaranlagen (Brauchwassererwärmung, Heizungsunterstützung, Photovoltaik zur Stromerzeugung). Dazu erhalten Sie mit dem Solarcheck weiterführende Informationen des Landes NRW. Die Auswertung enthält die Ergebnisse zur Anlagenauslegung, eine Abschätzung der Gesamtkosten auf der Basis von Durchschnittswerten und die Berechnung möglicher Energie- und CO2-Einsparungen.
1. Tipp: Gebäude- und Solar-Check NRW können Sie bei uns kostenlos abrufen, da sie vom Land NRW getragen werden! Lassen Sie diese Checks vor der Einholung von Angeboten oder Kostenvoranschlägen durchführen, um wichtige Basisinformationen zu erhalten.
2. Tipp: Wir empfehlen die Ausstellung eines Energieausweises zusammen mit einer Thermografie des Gebäudes.

